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Rückmeldung

Wenn Sie Ihr Studium an der Hochschule Schmalkalden fortsetzen wollen, müssen Sie sich innerhalb der vorgeschriebenen Rückmeldefrist zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrags sowie anderer festgesetzter Beiträge oder Gebühren.

Bitte beachten Sie, dass Sie keine gesonderte Zahlungsbestätigung erhalten. Im Studierenden- und Prüfungsportal können Sie u.a. Ihre Studienbescheinigung abrufen und ausdrucken.

Nach erfolgreicher Rückmeldung müssen Sie Ihren Studierendenausweis „thoska“ an den vorgesehenen Validierungsstationen aktualisieren. Bei der Validierung wird die „thoska“ mit dem neuen Gültigkeitsdatum versehen. Dieser Vorgang muss jedes Semester erneut durchgeführt werden.

Was passiert, wenn Sie sich zu spät oder gar nicht rückmelden?

Sollten Sie sich nicht rechtzeitig im Rahmen der Rückmeldefrist für das kommende Semester zurückgemeldet haben (vollständige Zahlung des fälligen Semesterbeitrages), erfolgt die Exmatrikulation zum Ablauf des laufenden Semesters. Es besteht die Möglichkeit, durch die Zahlung einer Säumnisgebühr sich noch für das kommende Semester zurückzumelden. Wir empfehlen Ihnen sich auf unserer Webseite über den aktuellen Semesterbeitrag sowie Fristen zu informieren.

 

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