Langzeitstudiengebühren
Langzeitstudiengebühren
Der Thüringer Landtag hat durch eine Änderung des Hochschulgesetzes am 3. April 2003 beschlossen, Langzeitstudiengebühren einzuführen. Die Thüringer Hochschulen sind in Ausführung des Gesetzes angehalten, die Gebührenpflicht zu überprüfen und ggf. die Zahlung der Gebühr bei der Immatrikulation oder der Rückmeldung zu verlangen. Dieses INFO-Blatt soll über die neuen gesetzlichen Bestimmungen des Landes und das Verfahren an der Hochschule Schmalkalden informieren.
Formulare
- LZSG Allgemeine Grundsätze
- LZSG Antrag Kind Gremien
- LZSG Antrag Härtefälle
- LZSG Antrag Urlaub BAföG
- LZSG Antrag Wechsel, Urlaub, Sonstiges
- LZSG Erklärung wirtschaftliche Notlage
- LZSG Gremienbescheinigung
- LZSG Infoblatt (Stand: Mai 2024)
- LZSG Corona Antrag Rückzahlung WiSe 2021/22
- LZSG Corona Antrag Rückzahlung VOR WiSe 2021/22