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Langzeitstudiengebühren

Langzeitstudiengebühren

Der Thüringer Landtag hat durch eine Änderung des Hochschulgesetzes am 3. April 2003 beschlossen, Langzeitstudiengebühren einzuführen. Die Thüringer Hochschulen sind in Ausführung des Gesetzes angehalten, die Gebührenpflicht zu überprüfen und ggf. die Zahlung der Gebühr bei der Immatrikulation oder der Rückmeldung zu verlangen. Dieses INFO-Blatt soll über die neuen gesetzlichen Bestimmungen des Landes und das Verfahren an der Hochschule Schmalkalden informieren.

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