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Elektronische Kommunikation mit der Hochschule Schmalkalden nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

 

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an die Hochschule Schmalkalden ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:  

  1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Hochschule Schmalkalden unter www.hs-schmalkalden.de publizierten E-Mail-Adressen.  
  2. Die Hochschule Schmalkalden nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:  Adobe Acrobat (.pdf); Rich Text Format (.rtf); Microsoft Word (.doc); Microsoft Excel (.xls); nur Text-Formate (.txt); JPEG-kompatible Dateien (.jpg / .jpeg) 
  3. Die Gesamtgröße einer E-Mail inkl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von zehn Megabyte (MB) beschränkt.
  4. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Hochschule Schmalkalden nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
  5. E-Mails mit ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat), werden vom Mailsystem der Hochschule Schmalkalden nicht entgegengenommen.
  6. Bei Nutzung der Zugangseröffnung, wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden gesäubert und mit einem Hinweis versehen. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
  7. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Hochschule Schmalkalden davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
  8. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
  9. Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Hochschule Schmalkalden und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, erfolgt eine Information durch den Empfänger, soweit möglich und zumutbar. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.