Bereits zum 10. Mal fand im Frühjahr unter der Leitung und Moderation von Prof. Mathias Ulbrich der „Berliner bAV-Auftakt: Die Zukunft der bAV im Dialog“ statt, eine eintägige Konferenz wichtiger Vertreter der Politik, der Sozialpartner, der Versorgungsträger und weiterer Stake-Holder der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Über 110 Teilnehmer diskutierten in dem Expertenforum über aktuelle Fragen und Entwicklungen der bAV. Als Referenten wirkten in diesem Jahr mit:
Dr. Elmar Dönnebrink, Bundesministerium der Finanzen, Referat I A 3, Leiter
Peter Görgen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Zusätzliche Altersvorsorge, Leiter
Prof. Dr. Armin Grau, MdB, Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Grüne für Arbeit und Soziales, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales
Jochen Homburg, Industriegewerkschaft Metall, Vorstand, Referent Tarifpolitik
Beate Petry, Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), Vorsitzende
Stephanie Rachor, Vorsitzende Richterin des 3. Senats, Bundesarbeitsgericht
Pascal Reddig, MdB, Fraktion der CDU/CSU, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales, stellvertretender Leiter Alterssicherungskommission
Stefanie Rhein, Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC), Soziale Sicherung, Sozialrecht, Syndikusrechtsanwältin
Moritz Schumann, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Kompetenzzentrum Altersvorsorge/Zukunftssicherung, Stellv. Hauptgeschäftsführer
Säulenübergreifender Reformansatz der Altersvorsorge
Im Fokus der diesjährigen Tagung standen die aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung sowie die Arbeit der Alterssicherungskommission. Diese hat zum einen den Auftrag, tragfähige Lösungsansätze für die weitere Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu erarbeiten. Ihr Mandat erstreckt sich aber auch darauf, Vorschläge zur weiteren Verbreiterung der 2. Säule (betriebliche Altersversorgung – bAV) und der 3. Säule (geförderte private Vorsorge – pAV) zu konzipieren. Im Ergebnis soll ein säulenübergreifendes Reformkonzept entstehen, das die Altersvorsorge in Deutschland als Ganzes betrachtet, inklusive eines angemessenen Altersvorsorgeniveaus, welches sich aus allen drei Säulen speist.
BRSG II mit guten Ansätzen, aber nicht mutig genug
Für die 2. Säule liegt seit dem 16.01.2026 das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG-II) vor. Die meisten Teilnehmer waren sich einig, dass dieses zwar gute Ansätze enthält (bspw. Anhebung der Abfindungsgrenzen, Erweiterung für Optionsmodelle, Anhebung Geringverdienerförderung, Erleichterungen in der Regulatorik). Vielfach wurde es aber auch als nicht weit genug gehend betrachtet, um eine signifikante Erhöhung des Verbreitungsgrads der bAV von derzeit ca. 52 Prozent zu erreichen. Der arbeitsrechtliche Kern des Gesetzes – die Öffnung der sog. Sozialpartnermodelle (SPM) auch für Arbeitnehmer, die nicht von deren Einschlägigkeitsbereich erfasst werden – wurde überwiegend als Schritt in die richtige Richtung gewertet. Es gab jedoch auch Stimmen, die diese Öffnung noch erweitert sehen wollen. Auch wurde vielfach gefordert, die herkömmliche bAV stärker in den Fokus kommender Reformansätze zu nehmen (bspw. in einem BRSG III).
Die Reform der pAV, neue Entwicklungen aus Brüssel und aktuelle Rechtsprechung des BAG
Die Reform der pAV durch das Altersvorsorgereformgesetz sowie neue Vorschläge der EU–Kommission zur pAV und bAV wurden ebenfalls diskutiert. Das Gesetz bewerteten die Teilnehmer größtenteils positiv, wenngleich auch Kritikpunkte geäußert wurden. Teilweise wurde auch gefordert, dessen Reformimpulse auch in die 2. Säule zu übernehmen, insbesondere zum Thema Beitragsgarantien. Konsens war aber auch, dass eine Verwässerung der Grenzen zwischen 2. und 3. Säule nicht erfolgen sollte. Denn während die 3. Säule auch Vermögensbildungselemente hat, liegt die Funktion der 2. Säule ausschließlich in der Absicherung von Lebensrisiken.
Diese Abgrenzung wurde auch mit Blick auf die Vorschläge der EU-Kommission zu einer Reform des Pan-European-Pensions-Product (PEPP-VO) angemahnt. Im Auge zu behalten sind auch die Pläne der EU-Kommission, die EbAV II-Richtlinie zu reformieren sowie die unmittelbare bevorstehende Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie in nationales Recht.
Abgerundet wurde die Konferenz schließlich durch einen Überblick, den die Vorsitzende Richterin des 3. Senats beim Bundesarbeitsgericht (BAG) zu aktuellen Entscheidungen zur bAV gab.