Der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 18.Januar 2022 beschlossen:
Studierenden, die zu Bachelorklausuren im Prüfungszeitraum WS 2021/2022 angemeldet sind und nachweislich coronabedingt - d.h. z.B. positiver PCR-Test, positiver Schnelltest (kein Selbsttest), Quarantäne-/Isolationsbescheid oder entsprechendes ärztliches Attest - nicht zu einer Klausur erscheinen, wird
- auf Antrag
- in der letzten Märzwoche 2022 ein Ersatz-Präsenzklausurtermin angeboten werden
Die Anträge müssen bis 28. Februar 2022 beim Prüfungsausschuss der Fakultät Wirtschaftswissenschaften gestellt werden; ggf. zu diesem Zeitpunkt noch fehlende Nachweise (Quarantäne-Bescheid o.ä.) können nachgereicht werden.
Für den bereits abgeschlossenen Master-Klausurzeitraum gilt diese Regelung entsprechend.