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Neuer Bachelorstudiengang Verwaltungsinformatik/ E-Government startet zum Wintersemester 2021

Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert, Hochschulpräsident Prof. Dr. Gundolf Baier und Wissenschaftsstaatssekretär Carsten Feller (v.l.)

Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert, Hochschulpräsident Prof. Dr. Gundolf Baier und Wissenschaftsstaatssekretär Carsten Feller beim Austausch der Kooperationsunterlagen an der Hochschule Schmalkalden (v.l.)

Zum Wintersemester 2021/2022 startet der neue praxisintegrierende Bachelorstudiengang Verwaltungsinformatik/ E-Government an der Hochschule Schmalkalden. In Kooperation mit dem Thüringer Finanzministerium sollen Fach- und Führungskräfte für die Digitalisierung der Öffentlichen Verwaltung ausgebildet werden. Als künftige Entscheidungsträger sollen sie in der Lage sein, die Potentiale neuer Technologien zu erkennen, zu bewerten und Transformationsprojekte in öffentlichen Verwaltungen zu gestalten.

Der neue sechssemestrige interdisziplinäre Studiengang, der gemeinsam von den Fakultäten Wirtschaftsrecht und Informatik angeboten wird, umfasst sowohl Fächer des Verwaltungsrechts, der Informatik und des Anwendungskontextes Verwaltungsinformatik. Damit sollen die Absolventen für die aktuellen Aufgabenstellungen von Landes- und Kommunalverwaltungen und die notwendige ganzheitliche Betrachtung einer Verwaltung auf Strategie-, Prozess- und Systemebene qualifiziert werden.

Ergänzt wird das Studium mit ausgedehnten Praxisphasen. Studierende können sowohl nach den Studienmodell Studium und Praxis+ mit einem festen Kooperationspartner aus der Verwaltung studieren, aber auch mit einem Kooperationspartner aus der Wirtschaft, wie z.B. Softwareentwicklungshäusern oder Beratungsunternehmen sowie ohne Kooperationspartner.

Zum Start des Studiengangs hat das Thüringer Finanzministerium bereits einige Stipendien ausgelobt. Durch eine entsprechende Änderung des Thüringer Laufbahnrechts wird der Abschluss des Studiums auch als qualifizierter Abschluss für die Laufbahn des gehobenen informationstechnischen Dienstes und somit ohne den sonst üblichen Vorbereitungsdienst anerkannt.