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Thüringer Hochschulen erhalten 2,7 Milliarden Euro

Weiterhin gute Bedingungen für Forschung und Lehre mit neuer Rahmenvereinbarung

Bei der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung V waren Ministerpräsident Bodo Ramelow, Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee und alle zehn Thüringer Hochschulen anwesend. Damit haben sie die Finanzierung und die Entwicklungsziele für die Hochschulen bis 2025 festgeschrieben. Die neue Rahmenvereinbarung bietet weiterhin sehr gute und vor allem verläßliche Bedingungen für Forschung und Lehre in Thüringen: die Mittel steigen von gut 477 Millionen in diesem Jahr auf rund 580 Millionen Euro im Jahr 2025. Insgesamt stellt das Land im Zeitraum 2021-2025 damit knapp 2,7 Milliarden Euro für seine Hochschulen bereit.

Bei dem vierprozentigen Zuwachs der jährlichen Hochschulausga­ben handele es sich um eine der höchsten Mittelsteigerungen bundesweit, sagte Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Der Mittelaufwuchs beinhaltet die jährliche Erhöhung der Grundfinanzierung um drei Prozent für wissenschafts­spezifische Kostensteigerungen sowie des Strategie- und Innovationsbudgets um ein Prozent für verbesserte Studienbedingungen, zusätzliche Forschungsaktivitäten und die gezielte Profilbildung der Hoch­schulen.

„Der Mittelaufwuchs von weiterhin vier Prozent jährlich ist erneut ein klares politisches Bekennt­nis des Landes zum Wissen­schafts­stand­ort Thüringen“, betonte Ministerpräsident Ramelow im Rahmen der Unterzeichnung. „Trotz schwieriger Zeiten schafft Thüringen mit diesem Kraftakt eine langfristig sichere Perspektive für seine Hochschulen.“

Auch Hochschulpräsident Prof. Gundolf Baier zeigte sich zufrieden: „Der Landesregierung und dem Landtag ist für diesen großen Vertrauensvorschuss zu danken. Angesichts der gegenwärtigen Belastungen des Thüringer Haushalts durch die Corona-Krise war dies nicht selbstverständlich. Umso mehr freuen wir uns und werden mit den Mitteln sehr sorgsam zum Wohle Thüringens agieren.“

Seit der Rahmenvereinbarung IV im Jahr 2016 erhalten die Hochschulen rund 90 Prozent der Mittel in Form eines Globalbudgets, das sie in eigener Verantwortung verwalten. Die restlichen 10 Prozent beinhalten ein zentrales Budget im Umfang von rund 17 Millionen sowie das Strategie- und Innovationsbudget im Umfang von rund 5 Millionen Euro.
 

Mit der Rahmenvereinbarung V werden auch konkrete Leistungs- und Entwicklungsziele der Hochschulen vereinbart. So sollen u.a.

  • die Ingenieurwissenschaften mit Hilfe einer strategischen Allianz hochschulübergreifend weiterentwickelt,
  • eine bedarfsorientierte Ausbildung zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer sichergestellt,
  • die Digitalisierung in Forschung und Lehre, aber auch in der Hochschulverwaltung weiter ausgebaut,
  • gute und verlässliche Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal geschaffen und
  • die Profil­bildung und Kooperation der einzelnen Hochschulen vertieft und auf diese Weise
  • die Qualität von Forschung und Lehre erhöht und der Wissenstransfer in Wirtschaft und Gesellschaft weiter ausgebaut werden.

 

Hintergrund

Gemäß Thüringer Hochschulgesetz schließt das Land mit seinen Hochschulen jeweils mehrjährige Rahmenvereinbarungen ab, die die strukturelle und strategische Entwicklung der Hochschulen sowie die staatliche Hochschulfinanzierung regeln. Die Rahmenvereinbarung IV (2016-2020) läuft zum Ende dieses Jahres aus. Die Rahmenvereinbarung V tritt nach Unterzeichnung durch die Landesregierung sowie die zehn Hochschulen zum 1. Januar 2021 in Kraft und hat eine Laufzeit bis Ende 2025.