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Beurlaubung

Es gibt verschiedene Gründe ein Urlaubssemester zu beantragen, wie z.B. Krankheit, Praktikum, Schwangerschaft, Pflege von Angehörigen etc. Während des Urlaubssemesters bleiben Sie immatrikuliert, das Semester zählt als Hochschulsemester und wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Ein Anspruch auf BAföG besteht während des Urlaubssemesters nicht.

Bitte beachten Sie, dass das Urlaubssemester bis spätestens zur Rückmeldung zum neuen Semester beantragt werden muss.

Das entsprechende Formular finden Sie hier

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