Erstwohnsitz Schmalkalden
Studierende in Schmalkalden können einen Antrag auf Übernahme von Semestergebühren stellen. Die Semestergrundgebühren in Höhe von 50,00€ werden gezahlt, wenn Studierende ihren Hauptwohnsitz in Schmalkalden angemeldet haben. Das betrifft auch diejenigen Studierenden, die bereits vor dem Studium mit ihrer Hauptwohnung in Schmalkalden gemeldet waren und sich für ein Studium an der Hochschule Schmalkalden entschieden haben. Die Antragstellung erfolgt einmalig bei Aufnahme des Studiums. Die Semestergrundgebühren werden maximal für einen Zeitraum von acht Semestern gezahlt und wenn die Studierenden zum Semesterbeginn (01.04. bzw. 01.10.) das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Hier finden Sie den Antrag auf Erstattung der Semestergrundgebühren:
Antrag auf Erstattung der Semestergrundgebühren
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Schmalkalden: