Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten für Forschung und Transfer, dem Vizepräsidenten für Studium und Internationale Beziehungen und dem Kanzler. Der Präsident leitet die Hochschule und vertritt sie nach außen. Als Vorsitzender des Senats bereitet er dessen Beschlüsse vor und führt sie aus. Er entscheidet im Rahmen der vom Senat erlassenen Grundsätze über die Verwendung der Personal- und Sachmittel. Der Präsident wird von den Vizepräsidenten vertreten. In Personal-, Rechts-, Hochschulplanungs- und Haushaltsangelegenheiten wird er vom Kanzler vertreten.